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   BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10   

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https://dejure.org/2010,6964
BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10 (https://dejure.org/2010,6964)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2010 - 5 StR 156/10 (https://dejure.org/2010,6964)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 5 StR 156/10 (https://dejure.org/2010,6964)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung (besonders problematische Beweislage; Angaben eines Mitangeklagten als zentrales belastendes Beweismittel; Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 25 Abs 2 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Beweiswürdigung und Urteilsfeststellungen bei Überführung des Täters durch die am Rauschgifthandel Mitbeteiligten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine gerichtliche Beweiswürdigung bei widersprüchlichen Angaben der Tatbeteiligten über den ihnen vorgeworfenen illegalen Rauschgifthandel

  • rewis.io

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Beweiswürdigung und Urteilsfeststellungen bei Überführung des Täters durch die am Rauschgifthandel Mitbeteiligten

  • ra.de
  • rewis.io

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Beweiswürdigung und Urteilsfeststellungen bei Überführung des Täters durch die am Rauschgifthandel Mitbeteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Anforderungen an eine gerichtliche Beweiswürdigung bei widersprüchlichen Angaben der Tatbeteiligten über den ihnen vorgeworfenen illegalen Rauschgifthandel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Und immer wieder die Beweiswürdigung… hier mal beim BtM-Handel

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung bei überwiegender Belastung durch andere Tatbeteiligte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 352
  • StV 2011, 4
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08

    Beweiswürdigung (Betäubungsmittelstraftaten; Aufklärungshilfe)

    Auszug aus BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10
    aa) In einem Fall, in dem ein Angeklagter - wie hier - zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben anderer Tatbeteiligter überführt werden soll, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle entscheidungsrelevanten Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 19; BGH NStZ-RR 1996, 300).

    Das gilt in besonderem Maße, wenn widersprüchliche Angaben von Tatbeteiligten zu würdigen sind, die in ein Geflecht illegalen Rauschgifthandels verwickelt sind und naheliegend eigene Vorteile durch vermeintlich geständige Angaben zu erlangen oder fremde Beschuldigungen abzuwehren suchen; unter solchen Vorzeichen ist es erforderlich, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der belastenden Angaben sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 19; BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - 5 StR 267/04; Brause, NStZ 2007, 505, 510).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10
    c) Diese Ausführungen greifen zu kurz und ermöglichen - auch eingedenk der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BGHSt 47, 383, 385) - nicht die gebotene revisionsgerichtliche Überprüfung.
  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und

    Auszug aus BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10
    Selbst wenn das neu entscheidende Tatgericht - was eher fernliegt - diesen Angeklagten lediglich als Gehilfen aburteilen sollte, wäre hierdurch das Gegebensein einer Bande im Rechtssinn nicht in Frage gestellt (vgl. BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 7; BGH NStZ 2007, 33; 2008, 570, 571).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

    Auszug aus BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10
    Selbst wenn das neu entscheidende Tatgericht - was eher fernliegt - diesen Angeklagten lediglich als Gehilfen aburteilen sollte, wäre hierdurch das Gegebensein einer Bande im Rechtssinn nicht in Frage gestellt (vgl. BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 7; BGH NStZ 2007, 33; 2008, 570, 571).
  • BGH, 04.08.2004 - 5 StR 267/04

    Beweiswürdigung bei illegalem Rauschgifthandel in einer Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10
    Das gilt in besonderem Maße, wenn widersprüchliche Angaben von Tatbeteiligten zu würdigen sind, die in ein Geflecht illegalen Rauschgifthandels verwickelt sind und naheliegend eigene Vorteile durch vermeintlich geständige Angaben zu erlangen oder fremde Beschuldigungen abzuwehren suchen; unter solchen Vorzeichen ist es erforderlich, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der belastenden Angaben sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 19; BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - 5 StR 267/04; Brause, NStZ 2007, 505, 510).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96

    Urteilsgründe - Entscheidungsbeeinflussung - Angeklagter - Überführung

    Auszug aus BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10
    aa) In einem Fall, in dem ein Angeklagter - wie hier - zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben anderer Tatbeteiligter überführt werden soll, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle entscheidungsrelevanten Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 19; BGH NStZ-RR 1996, 300).
  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 378/20

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Darlegungs- und

    Besondere Darlegungs- und Begründungsanforderungen bestehen zudem in besonderen Beweislagen, etwa in Fällen, in denen der Tatnachweis im Wesentlichen durch belastende Angaben anderer Tatbeteiligter geführt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 5 StR 156/10, StV 2011, 4) oder dann, wenn es sich bei dem Zeugen um eine problematische Persönlichkeit handelt oder seine Aussage inhaltliche Merkwürdigkeiten aufweist, die zur näheren Erläuterung drängen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09, NStZ-RR 2010, 152, 153).
  • OLG München, 31.07.2012 - 5St RR (I) 32/12

    Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln:

    2 1. In einem Fall, in dem ein Angeklagter zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben eines anderen Tatbeteiligten überführt werden soll, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und im Rahmen einer Gesamtwürdigung gewürdigt hat (BGH NStZ-RR 2012, 148, 149; 2010, 352, 353; Senat, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 5 St RR (I) 5/10 = BeckRS 2010 Nr. 30571).
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